QR-Rechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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QR-Rechnungen dürfen erstmals am 30. Juni 2020 versendet werden. Das Enddatum zur Einstellung der Einzahlungsscheine ist hingegen noch offen. | QR-Rechnungen dürfen erstmals am 30. Juni 2020 versendet werden. Das Enddatum zur Einstellung der Einzahlungsscheine ist hingegen noch offen. | ||
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[[Kategorie:Handbuch Helper]] |
Version vom 9. Oktober 2019, 12:46 Uhr
Die QR-Rechnung ist der zukünftige Standard für die schriftliche Rechnungsstellung in der Schweiz ab Mitte 2020. Es ist der neue Einzahlungsschein.
Im Rahmen der ISO 20022-Harmonisierung wird ab 30. Juni 2020 die QR-Rechnung verschiedenen Einzahlungsscheine ersetzen.
Der sogenannte Zahlteil der QR-Rechnung ersetzt die orangen und roten Einzahlungsscheine.
Die neuen Rechnungen enthalten alle Zahlungsinformationen im QR-Code und lassen sich ganz einfach digital einlesen.
Übergangsphase
Zum Einführungsdatum muss eine Software-Lösung mit Kreditoren- und Zahlungsmodul wie «Helper» in der Lage sein, QR-Rechnungen zu erstellen und deren digitales Bezahlen zu ermöglichen.
Allerdings wird es eine Übergangsphase mit Parallel-Einsatz von QR-Rechnung und Einzahlungsscheinen geben.
QR-Rechnungen dürfen erstmals am 30. Juni 2020 versendet werden. Das Enddatum zur Einstellung der Einzahlungsscheine ist hingegen noch offen.
«Helper» bereitet sich vor
«Helper» wird ab Mitte Mitte 2020 das Erstellen und Einlesen von QR-Rechnungen vollumfänglich unterstützen. Wir werden Sie rechtzeitig zu den